Gästeinformation

 

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Verordnung betreffend Hotel

 Massnahmen im Waldheim

Stand 28.05.2021

 

Liebe Gäste

 

Eure Gesundheit ist uns wichtig. Wir nehmen die geltenden Hygieneregeln sehr ernst und halten uns an die verordneten Schutzmassnahmen. Uns ist klar, dass dadurch unter Umständen auch etwas von der gewohnt familiären Atmosphäre des Waldheims eingebüsst wird. Seid versichert, dass dies vorübergehend ist und wir unser bestmöglichstes Tun, um die Verordnungen und das Wohlbehagen unserer Gäste unter einen Hut zu bringen.

 

Die Wiedereröffnung des Hotels ist an diese Verordnungen gebunden und wir stehen vollumfänglich hinter den Schutzkonzepten. Wenn ihr diesbezüglich Fragen oder Unsicherheiten habt, zögert bitte nicht, wir stehen euch gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

Wir bedanken uns von Herzen für die Einhaltung der Massnahmen und sagen auch Danke für eure Flexibilität. Schön, dass wir euch und eure Hunde wieder bei uns begrüssen dürfen!

 

 

Allgemeine Hygiene-/Schutzmassnahmen im Land Baden-Württemberg

 

-        Kontaktnachverfolgung nach Corona Verordnung Beherbergungsbetriebe: Jeder Gast muss bei der Anreise entweder einen Impfausweis, eine Bescheinigung über eine vorgängige Covid 19 Infektion oder eine Bescheinigung eines negativen Tests vorweisen. Es kann auch ein Test vor Ort gemacht werden. Zudem muss ein Formular für die Kontaktnachverfolgung vor Ort ausgefüllt werden.

 

 -       Mindestabstand von 1.5 Meter

 

-        Im öffentlichen Raum herrscht Schutzmaskenpflicht (z.B. in Ladengeschäften, ÖV, Bushaltestellen, etc.)

 

-        Wenn der Mindestabstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann, herrscht Schutzmaskenpflicht

 

-        Hände häufig und gründlich waschen

 

-        Hände-Desinfektion bei Betreten von Einrichtungen

 

-        Husten/Niesen in den Ellbogen, nicht in die Hände

 

-        Benutzte Taschentücher in einen geschlossenen Abfallbehälter entsorgen

 

-        Keine Umarmungen, kein Händeschütteln von Personen, die nicht im selben Haushalt leben

 

-        Wer sich krank fühlt oder Kontakt mit einer an SARS-CoV-2 erkrankten Person hat bleibt zu Hause!

 

-        Für den Restaurantbesuch Schutzmaske mitnehmen. Beim Betreten des Restaurants muss die Maske getragen werden und darf erst runtergenommen werden wenn man am Tisch sitzt.

      Ebenfalls gelten die 3-G-Regeln für den Besuch eines Restaurants, siehe unten

 

 

Hygiene-/Schutzmassnahmen im Hotel

 

3-G-Regel: Zutritt nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen.

Indoor pro Tisch maximal 4 Personen mit höchstens 6 Kindern (Ausnahme: gemeinsamer Haushalt)

Outdoor maximal 10 Personen plus 10 Kinder.

(Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt)

  • Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
  • Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.
  • Negativ Getestete Mit Testbescheinigung nicht älter als 24h zB von Testzentrum, Arbeitgeber des Gastes oder Dienstleister (zB Friseur, Gastronom etc) Das heisst, entweder wird eine Bescheinigung eines Schnelltests bei der Anreise vorgelegt oder es kann hier vor Betreten des Hotels unter Beaufsichtigung ein Schnelltest/Selbsttest gemacht werden. Privat durchgeführte Selbsttests berechtigen nicht zum Eintritt. Bei längeren Hotelaufenthalten reicht für Getestete eine erneute Testung immer nach drei weiteren Aufenthaltstagen aus.

 

-        Die Allgemeinen Hygiene-/Schutzmassnahmen gelten auch im Hotel und im Aussenbereich des Hotels

 

-        Wir bitten unsere Gäste, nach Möglichkeit eigene Masken mitzunehmen und eventuell ein Hände-Desinfektionsmittel für den Gebrauch im Zimmer oder für unterwegs

 

-        Bei beiden Eingängen stehen Desinfektionsmittel, diese bitte vor jedem Betreten des Hotels benutzen und ebenfalls vor Betreten des Aufenthaltsraum

 

-        Bei Zimmerbezug und vor jedem Verlassen des Zimmers Hände gründlich waschen

 

-        Wir verzichten auf Händeschütteln und Umarmungen, bitte haltet es auch untereinander so

 

-        Grundsätzliche Maskenpflicht an der Rezeption

 

-        In allen Verkehrsflächen (z.B. im Flur, Treppenhäuser, beim Begehen des Aufenthaltsraumes) sollen Masken getragen werden

 

 

 

 Zum Wohle der Gesundheit unserer Gäste wird im Waldheim folgendes unternommen:

 

 -        Desinfektionsmittel werden bei den Eingangstüren bereitgestellt

 

-        Seife und Trocknungstücher werden in den öffentlichen Toiletten im unteren Stock bereitgestellt

 

-        Die öffentlichen Toiletten werden regelmässig gereinigt und desinfiziert

 

-        Flächen und Gegenstände im Gästebereich werden angemessen und regelmässig gereinigt/desinfiziert

 

-        Die Zimmer werden bei Gästewechsel wie üblich gereinigt und zusätzlich alle Flächen, Türklinken etc. desinfiziert

 

-        Textilien zum Gästegebrauch werden selbstverständlich wie anhin bei jedem Gastwechsel ausgetauscht

 

-        Unsere hygienischen Kissenschutzanzüge werden bei jedem Gästewechsel desinfiziert

 

-        Unsere Beschäftigten tragen Schutzmasken in allen Räumen mit Gästekontakt

 

-        Unsere Beschäftigten tragen Einweghandschuhe im Kontakt mit Lebensmittelausgaben, Geschirrausgabe etc.

 

-        Unsere Beschäftigten sind entweder geimpft, genesen oder werden alle 3 Tage getestet und halten sich strikt an die geltenden Hygiene-/Schutzmassnahmen,

 

 

Vorübergehende «Corona-Änderungen» im Hotel Waldheim: 

 

-     Die Selbstbedienungs-Philosophie des Waldheims lebt wieder, somit sind alle Angebote wie gewohnt vorhanden. Damit die Schutzmassnahmen eingehalten werden können, liegen jeweils Einweghandschuhe für unsere Gäste bereit

 

-        Die Sauna darf unter Voranmeldung wieder benutzt werden, aber jeweils nur von einer Person